Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht

Unumstritten ist: Der Deutsche Bundestag ist zu groß. Doch stellen Sie sich vor: nach einem intensiven Wahlkampf holt ein Kandidat die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis und gewinnt das Direktmandat. Doch am nächsten Tag folgt die Absurdität des Ampelwahlrechts - der von den Menschen direkt gewählte Abgeordnete zieht nicht in den deutschen Bundestag ein. Mit dem Ampel-Wahlrecht könnten unter Umständen ganze Regionen keinen Vertreter mehr im Deutschen Bundestag haben. Absurder wird es noch, dass der Kandidat mit dem gleichen Ergebnis hätte einziehen können, wenn er in einer anderen Partei oder sogar parteilos angetreten wäre. Ich finde das demokratieschädlich. Aus diesem Grund hat die Unionsfraktion gemeinsam mit anderen vor dem Verfassungsgericht gegen die Wahlrechtsreform geklagt. Am Dienstag haben mündliche Verhandlungen in Karlsruhe begonnen. Mit einem Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel wird vor den Sommerferien gerechnet.

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