Einführung um was es geht

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein und bis 2030 den Ausstoß um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt zu bekommen. Um dieses Ziel zu erreichen, musste nach vielem Streit das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise zurückgenommen werden. Es bezieht jetzt zuerst auf neu zu verbauende Heizungsanlagen. Es gelten Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Je nach Bundesland können diese Regelungen etwas variieren.

Die EU mischt auch noch mit

Pläne der EU sehen vor bis 2030 in Wohngebieten 16% des Wärmeverlust der Häuser zu reduzieren und bis 2035 um 30%.
Die EU will den Ländern einfachere Möglichkeiten der Abschaltung von Gasleitungen ermöglichen!!!
Wie und ob die Ampelregierung sich bis zu den Wahlen über die EU-Sanierungsvorgaben verständigen werden bleibt abzuwarten.
Frankreich lehnt die neuen EU-Sanierungsvorgaben wohl ab.

Weiterbetrieb

Die kommunale Wärmeplanung, die spätestens 2028 geregelt sein soll, ist Entscheidend für Heizungsverbote. Danach soll die 65-Prozent-Regelung bundesweit gelten.
Auch neue Gasheizungen dürfen, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent z.B Biogas betrieben wird verbaut werden. (Ob das die Praxis hergibt, darf zumindest angezweifelt werden)
Ab dem 1.1.2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung verpflichtend zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese 65 %-EE-Pflicht gilt aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Das Gesetz enthält Härtefallregelungen, nach denen eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist, zum Beispiel bei wirtschaftlicher Überforderung oder wenn die Umstellung aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht zumutbar ist

Ob eine Austauschpflicht für Sie aufgrund des Alters der Heizung besteht, prüft der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau.

Förderung

BAFA-Förderung: Bis 70% Förderung möglich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Fördermittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen an.
Förderung bis maximal 30000€ heißt 70% aus 30000€ entspricht maximal 21000€ Förderung + mögliche Fördertöpfe von Gemeinden, Kreis und Land.
10% für Heizungstausch
30% Grundförderung
20% Klimageschwindigkeits-Bonus
5% Effizienz-Bonus
30% Einkommens-Bonus für Einkommen unter 40000€
Die Förderpraxis bis 70 % BAFA-Förderung hört sich gut an ist aber im Detail etwas undurchsichting!
KfW-Förderung: Die KfW-Bank bietet bundesweit verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren an, darunter auch die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme können zinsgünstige Darlehen und/oder Tilgungszuschüsse umfassen.
L-Bank Baden-Württemberg: Die L-Bank ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg und bietet möglicherweise spezifische Förderprogramme für erneuerbare Energien und energieeffizientes Bauen in der Region an.
Energieeffizienz-Netzwerke: In Baden-Württemberg gibt es möglicherweise lokale Energieeffizienz-Netzwerke oder regionale Programme, die speziell auf die Förderung von Wärmepumpen und anderen nachhaltigen Heizungssystemen abzielen.
Kommunale Förderprogramme: Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben eigene Förderprogramme für erneuerbare Energien und energetische Sanierungen. Es lohnt sich, bei der örtlichen Verwaltung oder Energieagentur nachzufragen.

Es ist es ratsam, die einzelnen Programme zu überprüfen ob die Töpfe auch gefüllt sind und die geplante Wärmepumpeninstallation oder förderfähige Heizungen auch bezuschusst werden. Am besten fragen sie ihren Heizungsinstallateur!

Co2-Steuer

Betroffen sind alle fossilen Brenn- und Kraftstoffe: Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Auch Biobrennstoffe sind betroffen. Holz ist (bisher) von der Steuer ausgenommen. Für Verbraucher heißt das, dass ihre Heizkosten und auch die Kosten für Diesel und Benzin jedes Jahr kräftig steigen.

2023 CO2-Preis 30 Euro pro Tonne
2024 CO2-Preis 45 Euro pro Tonne
2025 CO2-Preis 55 Euro pro Tonne
2026 CO2-Preis bis 65 Euro pro Tonne

in Zukunft werden Summen bis ca 100€ CO2 Preis pro Tonne von den Grünen genannt!

CO2-Preis 50 Euro pro Tonne entspricht bei Heizöl etwa 15,8Ct/Liter bei Gas 1,16Ct/Kwh
Somit steigt der Preis bei 1000l Heizöl etwa um 158€ bei 10000Kwh Gas entspricht das etwa 116€ pro Jahr.

Solaranlagen

Um den Einbau von Solaranlagen und Photovoltaikspeichern in Privathäusern zu fördern ist seit dem 1.1.2023 für die Lieferung von Photovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent, anstelle des vorherigen allgemeinen Satzes von 19 Prozent.

Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die Einspeisevergütung auf 8,6 Cent / kWh (Anlagen bis 10 kWp) bzw. auf 7,5 Cent pro kWh (Anlagen bis 40 kWp) gesetzt.

Im Gewerblichen Bereich und für große Anlagen gibt es gesonderte Regeln.

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollen möglicherweise fortgesetzt werden.

Empfehlung

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen laut dem neuen Gesetzentwurf nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG
(Heizungen die nach neuester Techink gefertigt wurden sind derzeit ausgenommen. Fragen sie aber ihren Heizungsinstallateur)

Für Benningen gilt:

Mit der Feuerwehr, den Bauhof, die Sporthalle und das Asylbewerberunterkunft sind vier öffentliche Einrichtungen an ein Nahwärmenetz mit der Heizzentrale (Gasbetrieb) Bauhof angebunden. Die Leistung würde reichen, theoretisch die Gebäude der Theodor-Heuß-Straße dort mit anzuschließen.

Die Gemeinde hat eine Wärmeplanung in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen wird sich zeigen, wo Wärmeleitungen Sinn machen. Die Planung bei den Bereichen mit vielen Einfamilienhäusern macht der Gemeinde sorgen. Dass sich ein Nahwärmenetz in Benningen mit der topographischen Lage als wirtschaftlich erweist darf angezweifelt werden. Aber man sollte zunächst die Ergebnisse der Planung abwarten.

Die Frage wäre noch, wo wir regenerative Energien herbekommen können. Windrad, Bioenergie oder großflächige Photovoltaik scheiden in Benningen leider aus. Eine Möglichkeit könnte die Flusswärme sein. Aber auch hier müssen die Ergebnisse abgewartet werden.

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